Kontakt Impressum

Berufspraktische Tage

Formulare


firmenbriefvorlage201718.docx [390 KB]


infoblatt.xlsx [11 KB]




elternbrief201718.docx [388 KB]

2017

BERUFSPRAKTISCHE TAGE

Die berufspraktischen Tage (häufig auch Schnupperlehre oder Berufsschnuppern genannt) vermitteln einen Einblick in den Berufsalltag und dienen der Überprüfung des Berufswunsches

Die berufspraktischen Tage sind ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung in der Schule. Durch Zuschauen, Fragen stellen und Ausprobieren einfacher, ungefährlicher Tätigkeiten erhalten SchülerInnen die Gelegenheit, den jeweiligen Beruf und den Arbeitsalltag im Betrieb kennen zu lernen und dadurch persönliche Vorstellungen mit der beruflichen Realität vor Ort abzugleichen.

Nützen Sie die Chance der Schnupperlehre:

Schauen Sie sich bei der Schnupperlehre nur Berufe an, die Sie wirklich interessieren. Das setzt voraus, dass Sie sich im Vorfeld ausführlich mit der Berufswelt beschäftigen und sich Ihrer Interessen bewusst werden.
Versuchen Sie bei der Schnupperlehre in verschiedenen Berufen zu schnuppern, um diese dann vergleichen zu können.
Probieren Sie so viele Tätigkeiten wie möglich aus. Nur durch das eigene Tun kann man wirklich sagen, ob einem die Arbeit Spaß macht und ob man auch dafür geeignet ist.



Die Schnupperlehre bietet einen weiteren großen Vorteil!

Zahlreiche Unternehmen wählen ihre zukünftigen Lehrlinge mit Hilfe der Schnupperlehre aus. Das heißt also, dass sich durch das Schnuppern die Chance auf einen Lehrplatz deutlich erhöhen kann.

Adressen von Firmen bzw. Lehrbetrieben für eine Schnupperlehre in einem bestimmten Beruf erhalten Sie in der Lehrlingsstelle oder der Berufs- und Bildungsberatung Ihres Bundeslandes.

WICHTIG: Berufspraktische Tage sollen nicht nur die Entscheidung für einen Lehrberuf erleichtern. Auch SchülerInnen, die eine weiterführende Schule besuchen wollen, erhalten dadurch die Möglichkeit, verschiedene Berufe und die Arbeitswelt besser kennen zu lernen.

Die Berufspraktischen Tage werden grundsätzlich in der Schule organisiert.







Das Wichtigste auf einen Blick

Die Berufspraktischen Tage sind kein Arbeitsverhältnis.
Eine Eingliederung der SchülerInnen in den Arbeitsprozess ist nicht erlaubt, d. h. Beschäftigung: ja, Ersatz der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers: nein.
SchülerInnen unterliegen keiner Arbeitspflicht, keiner bindenden Arbeitszeit und nicht dem arbeitsrechtlichen Weisungsrecht des Betriebsinhabers.
SchülerInnen haben keinen Anspruch auf Entgelt.
Die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzes und arbeitshygienische Vorschriften sind zu berücksichtigen.
Auf die Körperkraft der SchülerInnen ist Rücksicht zu nehmen.
SchülerInnen sind als solche nach dem ASVG bei der AUVA unfallversichert. Sie müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden. ACHTUNG: Gilt auch für SchülerInnen von allgemein bildenden oder berufsbildenden mittleren und höher Schulen.
Durch SchülerInnen verursachte Schäden unterliegen dem allgemeinen Schadenersatzrecht. Die Haftung ist im Einzelfall zu prüfen.
Während der Unterrichtszeit liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule. Der Aufsicht führende Lehrer/die Aufsicht führende Lehrerin besucht den Betrieb und den Praktikanten. In den Ferien gelten abweichende Regelungen.
Die Aufsichtspflicht kann an einen Verantwortlichen (eine geeignete Person) im Betrieb übertragen werden.

Bilder

Klicken Sie hier, um zur Galerie zu gelangen.

Kontaktadressen

Angebote von Betrieben der Stadt Wien HIER: schnupperlehreansprechpartnerinnen137998.pdf [453 KB] ,

Richtig Telefonieren: Hier
Wie verhalte ich mich richtig: businessetikette.pdf [2.780 KB]